Einkommensteuerreform 2027: Wie viel Netto bleibt wirklich?
Fachliche Einordnung von Udo Heimann | Tax Network Akademie
Stand: 28. Oktober 2026
Stand: 28. Oktober 2026 – der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet.
Mehr Netto vom Brutto, höhere Freibeträge und eine Entlastung für Millionen Menschen: Mit der Einkommensteuerreform 2027 verspricht die Bundesregierung spürbare Verbesserungen. Aber was kommt davon tatsächlich auf dem Konto an? Und profitieren Selbstständige und Unternehmer in gleichem Maße wie Arbeitnehmer?
Im September 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Am 8. Oktober wurde er erstmals im Bundestag beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Die Änderungen sind noch kein geltendes Recht. Vorgesehen ist ein schrittweiser Start 2027 mit voller Wirkung ab 2028.
Udo Heimann betrachtet die Reform kritisch: Nicht die angekündigte Steuerersparnis allein zählt, sondern das, was nach Steuern, Sozialabgaben und laufenden Ausgaben übrig bleibt. Um diese Frage beantworten zu können, lohnt sich zunächst ein genauer Blick auf den Entwurf.
Einkommensteuerreform 2027: Welche Änderungen sind vorgesehen?
Die Bundesregierung möchte insbesondere niedrige und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten. Gleichzeitig sollen höhere Einkommen stärker zur Finanzierung beitragen; einzelne Steuervergünstigungen werden eingeschränkt.
Die wichtigsten Vorhaben im Überblick:
| Regelung | Bisheriger Wert 2026 | Geplant für 2027 | Geplant für 2028 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Kindergeld je Kind/Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Freibeträge für Kinder insgesamt | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | Laut Entwurf 1.430 € |
Die Kinderfreibeträge in dieser Tabelle umfassen den Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Kindergeld und steuerliche Freibeträge werden nicht einfach addiert: Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung, welche Entlastung günstiger ist.
Der Steuertarif soll in der zweiten Progressionszone, also bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen rund 17.800 und 70.600 Euro, flacher verlaufen. Über die reine Entlastung hinaus enthält der Entwurf allerdings auch Mehrbelastungen und Änderungen bei einzelnen Steuerermäßigungen.
Grundfreibetrag 2027 und 2028: Was bedeutet die Erhöhung?
Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer verschont bleibt. Für 2027 ist ein Anstieg von 12.348 auf 12.564 Euro geplant. 2028 sollen es 12.900 Euro sein.
Das bedeutet nicht, dass jeder Steuerpflichtige die Differenz vollständig ausgezahlt bekommt. Der Grundfreibetrag ist kein pauschaler Zuschuss. Er ist Teil der Berechnung des zu versteuernden Einkommens und des Einkommensteuertarifs.
Wer beispielsweise ein Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro erhält, versteuert nicht automatisch genau diese 50.000 Euro. Zunächst sind unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Erst daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Warum die Erhöhung nicht automatisch ein großer Steuervorteil ist
Udo Heimann weist darauf hin, dass die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags vor allem dem Schutz des Existenzminimums dient. Wenn Lebenshaltungskosten steigen, ist eine entsprechende Anpassung steuerlich notwendig.
Die Erhöhung kann durchaus Einkommensteuer sparen. Trotzdem sollte man sie nicht mit einer zusätzlichen Entlastung in voller Höhe des Freibetrags verwechseln. Für die individuelle Wirkung sind der gesamte Tarifverlauf, die persönlichen Abzüge und die Veranlagungsart entscheidend.
Für Familien und Unternehmer kann die Änderung außerdem Anlass sein, bestehende Gestaltungen zu überprüfen. Bei der Übertragung von Einkunftsquellen oder der Beteiligung von Familienangehörigen ist allerdings immer eine rechtlich und steuerlich tragfähige Gestaltung erforderlich. Eine pauschale Steuerersparnis lässt sich daraus nicht ableiten.
Spitzensteuersatz 2027: Ab wann gelten 42 Prozent?
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll nach dem Gesetzentwurf ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen; bisher beginnt er bei 69.878 Euro. Dieser Betrag ist nicht mit dem Bruttogehalt oder dem Unternehmensumsatz gleichzusetzen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz. Wird der Spitzensteuersatz erreicht, fällt nicht auf das gesamte Einkommen 42 Prozent Einkommensteuer an. Der höhere Satz gilt im progressiven Tarif für den entsprechenden oberen Teil des zu versteuernden Einkommens. Die durchschnittliche Belastung ist daher niedriger.
Ein Missverständnis ist auch die Annahme, der Spitzensteuersatz betreffe ausschließlich Millionäre. Gut verdienende Angestellte, Freiberufler und Inhaber von Einzelunternehmen können ebenfalls in diesen Tarifbereich fallen.
Höhere Steuern für sehr hohe Einkommen
Als Gegenfinanzierung sieht der Entwurf eine deutlich stärkere Belastung hoher Einkommen vor: Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beginnen. Ab 280.000 Euro ist ein zusätzlicher Tarifbereich mit 47 Prozent geplant. Auch hier handelt es sich um Grenzsteuersätze, nicht um die Besteuerung des gesamten Einkommens mit einem Einheitssatz.
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind die entsprechenden Grenzen im Splittingtarif grundsätzlich anders zu betrachten. Für eine belastbare Steuerberechnung muss deshalb die konkrete familiäre und wirtschaftliche Situation berücksichtigt werden.
Mehr Netto 2027: Warum die Einkommensteuer allein nicht reicht
Eine niedrigere Einkommensteuer ist eine reale Entlastung. Sie beantwortet aber noch nicht die Frage nach dem verfügbaren Einkommen.
Vereinfacht gilt für Arbeitnehmer:
Bruttolohn – Lohnsteuer – Sozialversicherungsbeiträge = Nettoarbeitslohn.
Wie viel von diesem Netto nach Miete, Energie, Lebensmitteln und anderen Ausgaben verbleibt, ist wiederum eine zweite Frage.
Wenn beispielsweise die jährliche Einkommensteuer um 300 Euro sinkt, gleichzeitig aber die individuell zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge um 240 Euro steigen, bleiben aus diesen beiden Veränderungen rechnerisch 60 Euro zusätzlich im Jahr. Das ist ein illustratives Rechenbeispiel, keine Prognose für 2027.
Welche weiteren Faktoren beeinflussen das Ergebnis?
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragssätze, Zusatzbeiträge und persönliche Versicherungsverhältnisse beeinflussen die Abzüge.
- Beitragsbemessungsgrenzen: Bei höheren Einkommen kann eine geänderte Grenze die beitragspflichtigen Entgelte verändern.
- Familienverhältnisse: Kinder, Ehe, Steuerklasse und die Art der Veranlagung wirken sich unterschiedlich aus.
- Inflation und laufende Kosten: Mehr Netto auf der Gehaltsabrechnung bedeutet nicht automatisch mehr Kaufkraft.
Daher ist es irreführend, aus dem angekündigten Gesamtvolumen der Steuerreform unmittelbar eine feste Entlastung pro Person abzuleiten. Die Bundesregierung nennt ab 2028 beispielsweise für eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro eine Steuerentlastung von mehr als 600 Euro im Jahr. Das ist ein modellhafter Fall – kein allgemeiner Anspruch auf 600 Euro.
Udo Heimann ordnet ein: Die politische Aussage „mehr Netto“ sollte sich an einer konkreten Haushaltsrechnung messen lassen. Erst wenn steuerliche Entlastung, weitere Abgaben und tatsächliche Kosten zusammen betrachtet werden, lässt sich der wirtschaftliche Vorteil beurteilen.
Familien, Arbeitnehmer und Minijobber: Wer profitiert und wo wird es teurer?
Für Familien sieht die Reform ein höheres Kindergeld und höhere Freibeträge vor. Für Arbeitnehmer soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Davon können insbesondere Beschäftigte profitieren, deren tatsächliche Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen. Wer ohnehin höhere Werbungskosten geltend macht, erhält durch diese einzelne Änderung nicht automatisch eine zusätzliche Entlastung.
Die Reform enthält jedoch auch Maßnahmen, die einzelne Haushalte oder Betriebe belasten können:
Weniger Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Bei begünstigten Handwerkerleistungen soll sich die Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz von 20 auf 15 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen reduzieren. Der Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro sinken. Für Haushalte, die regelmäßig entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, kann dadurch ein Teil der Entlastung an anderer Stelle verloren gehen.
Höhere Pauschalsteuer bei Minijobs geplant
Der einheitliche Pauschsteuersatz für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Für Arbeitgeber mit mehreren geringfügig Beschäftigten kann sich das auf die Personalkosten auswirken. Ob und in welchem Umfang die Änderung umgesetzt wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Mehr zu den konkreten Kosten, der neuen Verdienstgrenze und möglichen Alternativen steht im Wissensartikel Minijob 2027: Neue Grenzen und höhere Kosten.
Was bedeutet die Steuerreform für Selbstständige und Unternehmer?
Auch selbstständige Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können von Änderungen im Einkommensteuertarif betroffen sein. Gleichzeitig müssen sie prüfen, welche Folgen höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen haben und welche Abzüge sich verändern.
Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht nur: „Wie hoch ist mein persönlicher Steuersatz?“ Sie lautet auch: „Wie sind meine Einkünfte und meine Unternehmensstruktur organisiert?“
Udo Heimann empfiehlt Unternehmern, die gesamte Situation zu betrachten: laufende Gewinne, private Entnahmen, benötigte Liquidität, Reinvestitionen, Altersvorsorge und die Trennung von operativen Risiken und Vermögensaufbau.
Eine GmbH, Holding, Genossenschaft oder Stiftung kann je nach Einzelfall Vorteile bieten. Keine dieser Rechtsformen ist jedoch pauschal steuerlich günstiger. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Ausschüttungsbesteuerung, Verwaltungskosten und rechtliche Anforderungen müssen gemeinsam betrachtet werden. Eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft ist ebenfalls nicht automatisch von allen weiteren Steuern befreit.
Welche Fragen sollten Unternehmer ihrer Beratung stellen?
- Wie verändert der geplante Einkommensteuertarif die Steuerbelastung bei unserem tatsächlichen Gewinn?
- Wie viel Liquidität wird privat benötigt – und wie viel soll im Unternehmen investiert werden?
- Haben sich die Voraussetzungen unserer bisherigen Rechtsform geändert?
- Sind Familien- und Vermögensgestaltungen langfristig sinnvoll und rechtssicher?
- Welche Änderungen bei Personalkosten und Steuerermäßigungen betreffen den Betrieb zusätzlich?
Steuergestaltung ist keine spontane Reaktion auf eine Schlagzeile. Sie sollte in ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept eingebettet sein.
Was Du jetzt schon tun kannst – ohne auf das Gesetz zu spekulieren
Die Einkommensteuerreform 2027 ist noch nicht beschlossen. Deshalb wäre es voreilig, allein auf Basis des Entwurfs verbindliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Sinnvoll ist aber eine Vorbereitung in drei Schritten:
Erstens: Die persönliche Ausgangslage erfassen. Stelle das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen, Familienleistungen und relevante Abzüge zusammen.
Zweitens: Netto statt nur Steuer betrachten. Vergleiche mögliche Steueränderungen mit Beiträgen zur Sozialversicherung und den realen Haushalts- oder Betriebskosten.
Drittens: Die endgültige Gesetzgebung beobachten. Gerade bei Freibeträgen, Tarifgrenzen und Gegenfinanzierungen können sich bis zur Verabschiedung noch Details ändern. Aktualisiere Berechnungen erst mit den endgültigen Werten.
Für eine fundierte Entscheidung können steuerliche Modellrechnungen für 2026, 2027 und 2028 helfen. Bei unternehmerischen Strukturen sollte die Prüfung mit qualifizierter steuerlicher und gegebenenfalls rechtlicher Beratung erfolgen.
Fazit: Eine Steuerentlastung ist noch keine Netto-Garantie
Die Einkommensteuerreform 2027 enthält reale Entlastungsansätze: einen höheren Grundfreibetrag, einen angepassten Tarif, höheres Kindergeld und einen größeren Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Gleichzeitig stehen höhere Steuern für sehr hohe Einkommen und der Abbau einzelner Steuervergünstigungen im Entwurf.
Udo Heimann hält die versprochene Wirkung für kritisch prüfenswert. Sein Kernpunkt: Entscheidend ist nicht, wie groß die politische Entlastung klingt, sondern was Du nach Steuern, Abgaben und laufenden Kosten tatsächlich behältst.
Wer die Reform richtig einordnen möchte, sollte nicht mit einer einzigen Zahl rechnen. Eine individuelle Gesamtbetrachtung ist wesentlich aussagekräftiger als jedes pauschale Netto-Versprechen.
Udo Heimann erklärt die Einkommensteuerreform im Video
Im zugehörigen YouTube-Video erläutert Udo Heimann seine persönliche Einschätzung: Warum Grundfreibeträge und Tarifverschiebungen aus seiner Sicht noch keine umfassende Entlastung garantieren – und weshalb Unternehmer ihre gesamte steuerliche Struktur im Blick behalten sollten.
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Häufige Fragen zur Einkommensteuerreform 2027
Ist die Einkommensteuerreform 2027 schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 2. September 2026 beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Die endgültige Verabschiedung steht nach dem hier geprüften Stand noch aus.
Wie hoch soll der Grundfreibetrag 2027 sein?
Der Regierungsentwurf sieht 12.564 Euro für 2027 und 12.900 Euro für 2028 vor. Beide Werte stehen unter dem Vorbehalt des Gesetzgebungsverfahrens.
Ab welchem Einkommen gilt 2027 der Spitzensteuersatz?
Laut Entwurf soll der Grenzsteuersatz von 42 Prozent ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen beginnen. Das ist nicht mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen; auch wird nicht das gesamte Einkommen pauschal mit 42 Prozent besteuert.
Erhalte ich durch die Reform automatisch 600 Euro mehr Netto?
Nein. Die Bundesregierung nennt beispielhafte Entlastungen für bestimmte Modellhaushalte, insbesondere ab 2028. Die individuelle Wirkung hängt von Einkommen, Familienverhältnissen, Abzügen und weiteren Beiträgen ab.
Was ändert sich für Unternehmer?
Unternehmer können von Tarifanpassungen profitieren oder durch höhere Grenzsteuersätze betroffen sein. Außerdem können Änderungen bei Minijobs und einzelnen Steuerermäßigungen relevant werden. Eine Bewertung sollte den persönlichen Steuerbescheid ebenso wie die Unternehmensstruktur berücksichtigen.
