Krypto-Steuer 2027: Fällt die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin?

Fachliche Einordnung von Udo Heimann | Tax Network Akademie
Stand: 28. Oktober 2026

Bitcoin nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkaufen: Diese Regel ist für viele Privatanleger in Deutschland ein zentraler Bestandteil ihrer Strategie. Nun liegt ein konkreter Reformvorschlag des Bundesfinanzministeriums auf dem Tisch. Danach sollen Gewinne aus bestimmten Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer als Kapitalerträge besteuert werden. Bedeutet das, dass die Steuerfreiheit schon 2027 verschwindet?

Die wichtigste Antwort vorweg: Die Reform ist noch kein geltendes Gesetz. Der Referentenentwurf vom 30. September 2026 sieht eine neue Besteuerung für bestimmte ab dem 1. Januar 2027 angeschaffte oder zugeflossene Kryptowerte vor. Bis Ende 2026 erworbene Bestände sollen nach diesem Entwurf grundsätzlich nach den bisherigen Vorschriften behandelt werden. Das macht den Anschaffungszeitpunkt ebenso wichtig wie die Haltedauer.

Was gilt aktuell für Bitcoin und andere Kryptowährungen?

Für gewöhnliche, privat gehaltene Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether gilt derzeit grundsätzlich § 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Werden die Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn veräußert, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Liegen mehr als zwölf Monate zwischen Anschaffung und Veräußerung, ist der Gewinn bei solchen privaten Beständen grundsätzlich steuerfrei.

Eine Besonderheit: Bei steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften greift eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Sie gilt für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG, nicht nur für Kryptowährungen. Liegt dieser Gesamtgewinn unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Ab 1.000 Euro ist dagegen nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Eine Freigrenze ist also kein Freibetrag.

Wird ein steuerpflichtiger Gewinn realisiert, richtet sich die Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die häufig genannten 25 Prozent Kapitalertragsteuer gelten für gewöhnliche private Bitcoin-Verkäufe nach der bisherigen Regelung gerade nicht pauschal.

Beispiel: Bitcoin-Verkauf vor und nach einem Jahr

Du kaufst Bitcoin im Privatvermögen für 20.000 Euro und verkaufst die Position später für 30.000 Euro. Ohne Berücksichtigung von Gebühren ergibt sich ein Gewinn von 10.000 Euro.

  • Verkauf nach acht Monaten: Der Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig; maßgeblich ist Dein persönlicher Einkommensteuersatz.
  • Verkauf nach 14 Monaten: Der Gewinn ist nach der bisherigen Regelung grundsätzlich steuerfrei.

Die Beispiele setzen einen gewöhnlichen privaten Kauf und Verkauf voraus. Bei betrieblichem Handel, bestimmten Sonderfällen oder zusätzlichen Ertragsarten kann die steuerliche Einordnung abweichen.

Was plant das Bundesfinanzministerium für 2027?

Am 30. September 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen. Der Vorschlag betrifft insbesondere sogenannte Tauschkryptowerte – dazu zählen nach der bisherigen Entwurfsbeschreibung etwa Bitcoin und Ether.

Künftig sollen entsprechende Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG behandelt werden. Für betroffene Neubestände würde die einjährige steuerfreie Haltefrist entfallen. Stattdessen ist eine Besteuerung mit grundsätzlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer vorgesehen. Ohne Kirchensteuer ergibt sich rechnerisch eine Belastung von 26,375 Prozent, soweit keine besonderen Umstände oder abweichenden Regeln greifen.

Der Entwurf sieht auch Änderungen für bestimmte laufende Kryptoeinkünfte, etwa aus Staking oder Lending, vor. Hier ist die genaue Abgrenzung einzelner Erträge und der jeweiligen Erwerbszeitpunkte besonders wichtig.

Entscheidend: Ein Referentenentwurf ist noch kein verabschiedetes Gesetz. Inhalt, Stichtage und Übergangsbestimmungen können sich im weiteren Verfahren ändern.

Was passiert mit Bitcoin, die Du schon vor 2027 gekauft hast?

Die Altbestandsregelung gehört zu den wichtigsten Punkten des Entwurfs. Für Kryptowerte, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind, soll grundsätzlich das bisherige Besteuerungssystem weitergelten.

Das bedeutet nach dem derzeitigen Entwurf: Wer Bitcoin bereits 2025 gekauft hat und sie 2027 nach mehr als einem Jahr Haltedauer verkauft, könnte den Veräußerungsgewinn weiterhin steuerfrei realisieren. Es ist nicht vorgesehen, sämtliche früheren Wertsteigerungen pauschal zum 31. Dezember 2026 neu zu bewerten und ab 2027 zu besteuern.

Allerdings bedeutet „Altbestand“ nicht, dass jeder Verkauf ab 2027 automatisch steuerfrei wäre. Wer beispielsweise erst im Dezember 2026 gekauft hat und bereits im Sommer 2027 verkauft, läge weiterhin innerhalb der bisherigen Jahresfrist. Nach dem Entwurf wäre dieser Verkauf entsprechend den bisherigen Regeln zu prüfen.

Altbestand und Neubestand im Vergleich

BeispielMögliche steuerliche Behandlung nach dem BMF-Entwurf
Bitcoin-Kauf im Juni 2026, Verkauf im August 2027Grundsätzlich bisherige Regeln; nach mehr als einem Jahr im Privatvermögen regelmäßig steuerfrei
Bitcoin-Kauf im Dezember 2026, Verkauf im Juni 2027Bisherige Regeln; innerhalb der Jahresfrist grundsätzlich steuerpflichtig
Bitcoin-Kauf im Februar 2027, Verkauf im März 2029Vorgesehene Neuregelung; Gewinn grundsätzlich als Kapitalertrag steuerpflichtig, obwohl mehr als ein Jahr vergangen ist

Diese Beispiele illustrieren den Entwurfsstand, nicht bereits verabschiedetes Recht. Ob das Gesetz in dieser Form kommt, ist offen.

Wurde die Abschaffung der Haltefrist nicht bereits abgelehnt?

Ja – aber dabei muss man zwei verschiedene politische Vorhaben auseinanderhalten.

Am 8. Oktober 2026 lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, der Gewinne aus privaten Kryptoverkäufen unabhängig von der Haltedauer dem persönlichen Einkommensteuersatz unterwerfen wollte. Das Abstimmungsergebnis lautete 132 Ja- und 445 Nein-Stimmen.

Dieser abgelehnte Vorschlag ist nicht identisch mit dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Der BMF-Entwurf verfolgt eine Zuordnung bestimmter Kryptowerte zu den Kapitalerträgen mit grundsätzlich 25 Prozent Steuer und enthält einen eigenen Übergangsansatz für Altbestände.

Wer nur die Schlagzeile „Haltefrist-Abschaffung abgelehnt“ liest, könnte daher fälschlich annehmen, jede Reform sei erledigt. Umgekehrt ist es genauso falsch, die 25-Prozent-Besteuerung bereits als endgültig beschlossen darzustellen.

Wer könnte von der geplanten Reform profitieren – und wer nicht?

Für langfristige Anleger wäre eine Abschaffung der Steuerfreiheit bei Neubeständen ein deutlicher Einschnitt. Wer über mehrere Jahre investiert und erst später Gewinne realisiert, müsste nach dem BMF-Entwurf trotz langer Haltedauer Steuern einplanen.

Für kurzfristig handelnde Anleger kann die Rechnung anders aussehen: Wer bisher innerhalb eines Jahres mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wurde, könnte bei künftigen einschlägigen Verkäufen vom grundsätzlich niedrigeren Kapitalertragsteuersatz profitieren. Das gilt aber nicht pauschal für jede Person oder jede Transaktion. Auch Verlustverrechnung, Sonderfälle und die genaue Art des Kryptowerts spielen eine Rolle.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Angenommen, ein Investor erzielt einen steuerpflichtigen Gewinn von 20.000 Euro. Unter der vorgesehenen neuen Besteuerung mit 25 Prozent und Solidaritätszuschlag wären das ohne Kirchensteuer rechnerisch 5.275 Euro Steuer. Es verblieben 14.725 Euro des Gewinns.

Zum Vergleich: Unter der bisherigen Regelung kann bei einem gewöhnlichen privaten Verkauf nach mehr als einem Jahr der gesamte Gewinn von 20.000 Euro steuerfrei bleiben. Bei einem Verkauf innerhalb der Jahresfrist ist dagegen der persönliche Einkommensteuersatz relevant.

Die Rechnung dient nur dem Vergleich der Systeme. Sie berücksichtigt weder individuelle Abzüge und Sonderkonstellationen noch Kursrisiken und Transaktionsgebühren.

Warum die Dokumentation Deiner Kryptotransaktionen immer wichtiger wird

Unabhängig von der Reform bleibt ein Punkt zentral: Du musst Anschaffung, Haltefrist und mögliche steuerpflichtige Vorgänge nachvollziehbar belegen können.

Ein häufiger Irrtum lautet, dass erst die Auszahlung von Coins in Euro einen steuerlichen Verkauf auslöst. Tatsächlich kann auch ein Tausch von Bitcoin in Ether oder einen anderen Coin einen steuerlich relevanten Veräußerungsvorgang darstellen. Für die erhaltenen Coins beginnt dann regelmäßig ein neuer Anschaffungszeitraum.

Wer über Jahre mehrere Börsen und Wallets genutzt hat, verliert hier leicht den Überblick. Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen, wenn Plattformen schließen, alte Exportdateien fehlen oder durch Transfers nicht mehr klar ist, welche Coins zu welchem Zeitpunkt angeschafft wurden.

Das Bundesfinanzministerium hat seine Hinweise zu steuerlichen Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten bei Kryptowerten im BMF-Schreiben vom 6. März 2025 konkretisiert. Ein bloßer Verweis auf eine Wallet-Adresse ersetzt nicht in jedem Fall eine vollständige, verständliche Dokumentation.

Diese Angaben solltest Du sichern

  • Kaufdatum, Anschaffungskosten und Menge je Position
  • Zeitpunkt, Erlös und Gebühren bei Verkäufen
  • Tauschvorgänge zwischen Coins einschließlich der jeweiligen Euro-Werte
  • Wallet-Transfers und die Zuordnung zu eigenen Beständen
  • Erträge aus Staking, Lending oder anderen Aktivitäten
  • Transaktionshistorien, Steuerreports und verfügbare CSV-Exporte

Dabei gilt: Nicht jede Kryptoaktivität unterliegt derselben Besteuerungsregel. Insbesondere bei Staking, Lending, NFTs, betrieblichen Beständen oder komplexen DeFi-Strukturen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Werden Kryptobörsen ihre Daten automatisch an das Finanzamt melden?

Die Transparenz nimmt bereits unabhängig von der diskutierten Haltefrist-Reform zu. Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz werden Melderegeln für bestimmte Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen umgesetzt. Die neuen Informationspflichten betreffen grundsätzlich Daten für das Kalenderjahr 2026, die erstmals 2027 gemeldet werden sollen.

Damit lassen sich Kryptotransaktionen künftig leichter durch die Finanzverwaltung nachvollziehen. Die Meldungen bedeuten aber weder, dass jede einzelne Transaktion automatisch steuerpflichtig ist, noch ersetzen sie die eigene Prüfung und korrekte Steuererklärung.

Gerade deshalb ist der Gedanke „Das merkt ohnehin niemand“ kein tragfähiger Ansatz. Wer seine Bestände und Vorgänge ordentlich dokumentiert, schafft dagegen eine belastbare Grundlage für die steuerliche Einordnung.

Udo Heimanns Einordnung: Nicht aus Angst verkaufen, sondern strukturiert prüfen

Udo Heimann beurteilt die geplante Reform kritisch, insbesondere mit Blick auf langfristige private Anleger. Aus seiner Sicht stellt sich die grundsätzliche Frage, wie verlässlich steuerliche Rahmenbedingungen für den privaten Vermögensaufbau bleiben.

Seine Perspektive: Bei einer Geldanlage zählt nicht allein der Kursgewinn, sondern was nach Steuern tatsächlich übrig bleibt. Eine neue Besteuerung kann deshalb die Wirtschaftlichkeit langfristiger Strategien spürbar verändern.

Allerdings folgt daraus kein pauschaler Rat, noch 2026 sämtliche Kryptowährungen zu verkaufen. Ein vorschneller Verkauf kann Kursschwankungen, Gebühren und möglicherweise selbst steuerpflichtige Gewinne auslösen. Außerdem sieht der aktuelle BMF-Entwurf gerade eine Übergangsregel für Altbestände vor.

Wer jetzt handeln möchte, sollte deshalb zuerst die Fakten kennen und nicht auf Gerüchte reagieren.

Krypto-Steuer 2027: Was Anleger jetzt konkret tun sollten

1. Bestände ordnen. Verschaffe Dir einen vollständigen Überblick über Coins, Wallets, Börsen und Erwerbszeitpunkte.

2. Alt- und mögliche Neubestände unterscheiden. Dokumentiere insbesondere, welche Positionen vor dem Jahreswechsel 2026/2027 erworben wurden. Nach dem gegenwärtigen Entwurf ist dieser Stichtag entscheidend.

3. Tauschvorgänge prüfen. Auch scheinbar einfache Coin-Swaps können Anschaffungszeitpunkte verändern und steuerpflichtige Veräußerungen auslösen.

4. Mögliche Gewinne und Verluste berechnen. Schätze nicht nur den Marktwert, sondern ermittle nachvollziehbare steuerliche Ergebnisse. Die künftige Verlustverrechnung darf nicht pauschal mit der heutigen gleichgesetzt werden.

5. Das Gesetzgebungsverfahren beobachten. Bevor Du eine größere Entscheidung allein aus steuerlichen Gründen triffst, prüfe den aktuellen Rechtsstand und lass komplexe Konstellationen fachlich beurteilen.

Fazit: Die Haltefrist gilt noch – aber der Reformvorschlag ist konkret

Die steuerfreie Ein-Jahres-Haltefrist für gewöhnliche private Bitcoin-Verkäufe ist Stand 28. Oktober 2026 nicht abgeschafft. Zugleich liegt mit dem BMF-Referentenentwurf ein konkreter Vorschlag vor, der die Besteuerung bestimmter ab 2027 erworbener Kryptowerte grundlegend verändern würde.

Anders als eine pauschale Abschaffung für sämtliche vorhandenen Coins sieht der Entwurf einen Schutz des bisherigen Besteuerungssystems für Altbestände vor. Ob und in welcher Form diese Regel tatsächlich Gesetz wird, bleibt offen.

Für Anleger ist deshalb nicht hektisches Handeln entscheidend, sondern eine saubere Übersicht über Bestände, Anschaffungsdaten und die eigene steuerliche Situation. Je besser die Dokumentation, desto fundierter lassen sich Entscheidungen über Halten, Tauschen oder Verkaufen treffen.

Udo Heimann erklärt die Hintergründe im Video

Warum hält Udo Heimann die Reform für einen Einschnitt in den langfristigen Vermögensaufbau? Im begleitenden YouTube-Video erläutert er seine Sicht auf die politische Diskussion, die mögliche Kapitalertragsteuer und die Bedeutung von Altbeständen. Hinweis: Einzelne Aussagen im Video spiegeln den damaligen Diskussionsstand wider; für den aktuellen Entwurfsstand sind die vorstehenden Informationen maßgeblich.

Wer steuerliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf Unternehmer und Investoren regelmäßig verständlich eingeordnet bekommen möchte, findet weitere Beiträge im Wissensbereich der Tax Network Akademie und kann den Newsletter der Tax Network Akademie abonnieren.

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer 2027

Ist Bitcoin nach einem Jahr noch steuerfrei?

Bei gewöhnlichen privaten Bitcoin-Beständen gilt aktuell grundsätzlich weiterhin die Ein-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG. Ein neuer BMF-Entwurf sieht für bestimmte ab 2027 angeschaffte Kryptowerte eine andere Besteuerung vor; beschlossen ist diese noch nicht.

Gilt die geplante 25-Prozent-Steuer auch für alte Bitcoin?

Nach dem am 30. September 2026 veröffentlichten Referentenentwurf sollen bis Ende 2026 angeschaffte oder zugeflossene Bestände grundsätzlich weiterhin nach dem bisherigen System behandelt werden. Das ist eine geplante Übergangsregel, kein endgültiges Gesetz.

Muss ich beim Tausch von Bitcoin in Ethereum Steuern zahlen?

Ein Coin-zu-Coin-Tausch kann steuerlich eine Veräußerung und eine neue Anschaffung darstellen. Ob ein Gewinn steuerpflichtig ist, hängt unter anderem vom Anschaffungszeitpunkt und der jeweils geltenden Rechtslage ab.

Ab wann gilt die geplante Krypto-Steuerreform?

Der Referentenentwurf sieht für bestimmte Neuerwerbe grundsätzlich den 1. Januar 2027 vor. Der Kapitalertragsteuerabzug über betroffene Anbieter soll nach dem Entwurf erst später anlaufen. Ein verbindliches Inkrafttreten steht noch nicht fest.

Darf ich Krypto-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?

Das ist nicht pauschal zu beantworten. Die geltenden Regeln für private Veräußerungsgeschäfte und die geplanten Regelungen für Kapitalerträge unterscheiden sich. Die konkrete Verlustverrechnung hängt von der Art der Einkünfte und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ab.

Quellen und weiterführende Informationen